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6. Strafsenat - 6 St – 33 OJs 15/22 

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

                                 Dienstag, den 19. September 2023 um 9.15 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim, Saal 2,
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart


unter dem Vorsitz von Dr. Claus Belling ein Staatsschutzverfahren gegen einen 44-jährigen türkischen Staatsangehörigen, dem zur Last gelegt wird, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C („Devrimci Halk Kurtulus Partisi – Cephesi“ = „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“) beteiligt zu haben.


Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

 

Donnerstag, 18. April 2024,

Dienstag, 23. April 2024,

Donnerstag, 25. April 2024,

Dienstag, 30. April 2024,

Donnerstag, 2. Mai 2024,

Dienstag, 7. Mai 2024,

Dienstag, 14. Mai 2024,

Donnerstag, 16. Mai 2024,

Dienstag, 11. Juni 2024,

 

sowie bis auf Weiteres jeden Donnerstag und Dienstag,

 

jeweils um 9.15 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim, Asperger Straße 47, Saal 2.

Mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 12. September 2023 wurden für die Sitzungstage jeweils ein Akkreditierungsverfahren und eine Poollösung für Film-, Foto- und Tonaufnahmen angeordnet.

 

Die Akkreditierungsfrist für den ersten Sitzungstag endet am Montag, 18. September 2023 um 15.00 Uhr.

 

Für sämtliche weitere Sitzungstage endet die Akkreditierungsfrist jeweils am zweiten Werktag um 15.00 Uhr vor dem jeweiligen Sitzungstag.

 

Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen können sich schriftlich oder per Mail und unter namentlicher Benennung des Ansprechpartners (Vor- und Zuname) sowie unter Angabe der Zugehörigkeit zu einem Medienorgan (Sender, Sendeanstalt, Agentur, freier Fotograf usw.) ab sofort akkreditieren. Anfragen können gerne an das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts

 

pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de

 

gerichtet werden.

 

Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

 

Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu übermitteln.

 

Für Film-, Foto- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden für jeden Sitzungstag Medienpools gebildet. Zugelassen werden jeweils zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen) sowie fünf Fotografen (drei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen). Für Tonaufnahmen werden drei Aufnahmeteams, die jeweils aus höchstens zwei Personen bestehen dürfen, zugelassen.

 

Gehen mehr Akkreditierungsgesuche ein als zugelassen werden, entscheidet bei der Vergabe der Poolplätze die Reihenfolge des Eingangs.

 

Ein Akkreditierungsverfahren für schreibende Journalisten ist nicht angeordnet. Bis zehn Minuten vor Beginn des jeweiligen Sitzungstages sind 5 Sitzplätze für Pressevertreter reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

 

Zu dem Verfahren gibt es folgende sitzungspolizeliche Verfügung:

-Verfügung vom 12.09.2023



Hierzu gibt es folgende Pressemitteilung:

Pressemitteilung vom 14.09.2023


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