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Kapitalanleger- Musterverfahren gegen DaimlerChrysler AG vor dem Oberlandesgericht Stuttgart

Datum: 13.07.2006

Kurzbeschreibung: 

 

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (9 Kap 1/06) hat in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) darüber zu entscheiden, ob die am 28.07.2005 erfolgte Ad-hoc Mitteilung über das Ausscheiden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der DaimlerChrysler AG, Prof. Jürgen Schrempp, verspätet erfolgt ist.

Es handelt sich dabei bundesweit um das erste Verfahren, das nach dem o. g. Gesetz aufgrund eines Vorlagebeschlusses von einem Oberlandesgericht zu entscheiden ist.

Das Landgericht Stuttgart (21 O 408/05) hat am 3. Juli 2006 einen entsprechenden Vorlagebeschluss an das Oberlandesgericht Stuttgart verkündet und die Akten dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt (bekannt gemacht im elektronischen Klageregister: www.ebundesanzeiger.de).

Der Vorlagebeschluss des Landgerichts ist unanfechtbar und für das Oberlandesgericht bindend (§ 4 Abs. 1 KapMuG). Der Senat muss nun einen Musterkläger bestimmen. Ausgewählt wird dabei einer von zehn Klägern die das Verfahren beim Landgericht Stuttgart gegen die DaimlerChrysler AG betreiben (und die im Beschluss des Landgerichts alle als Kläger aufgeführt sind). Der Senat hat dabei neben der Höhe des jeweiligen Anspruchs auch zu berücksichtigen, ob sich mehrere Kläger auf einen Musterkläger verständigt haben. Die höchste Einzelforderung beläuft sich auf etwa 24.000,-- €.

Das Oberlandesgericht wird das Musterverfahren dann im Klageregister öffentlich bekannt machen (§ 6 KapMuG). Dies geschieht durch die Veröffentlichung im elektronischen Klageregister. Nach dieser Bekanntmachung sind von den Prozessgerichten alle anderen Verfahren mit gleichem Feststellungsziel von Amts wegen auszusetzen.

Der Senat erlässt aufgrund mündlicher Verhandlung den Musterentscheid durch Beschluss. Mit einem Verhandlungstermin ist im Herbst 2006 zu rechnen.

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