Navigation überspringen

Staatsschutzsenat eröffnet Hauptverfahren gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "Ansar Al Islam"

Datum: 27.03.2006

Kurzbeschreibung: 

Mit Beschluss vom 24. März 2006 hat der 5. Strafsenat die Anklage des Generalbundesanwalts (vgl. Pressemitteilung des GBA 24/2005 vom 16.11.2005/ http://www.generalbundesanwalt.de/news/index.php?Art.=180&Thema=6&Start=0) vom 10. November 2005 gegen die drei irakischen Staatsangehörigen Ata A.R. (32 Jahre) aus Stuttgart, Mazen A.H. (24 Jahre) aus Augsburg und Rafik M.Y. (31 Jahre) aus Berlin wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u. a. unverändert zugelassen und dabei bestätigt, dass sich aus § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG die Zuständigkeit des Staatsschutzsenats ergibt.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.