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Hauptverfahren im Strafprozess gegen frühere Vorstandsmitglieder der Volksbank Hohenlohe e. G. eröffnet

Datum: 22.03.2006

Kurzbeschreibung: 

Mit ihrer Anklage vom 12. Januar 2004 wirft die Staatsanwaltschaft Stuttgart den vier Angeklagten gemeinschaftliche Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB vor, welche diese in den Jahren 1996 und 1997 als damalige Vorstandsmitglieder der Volksbank Hohenlohe e. G. durch Krediterweiterungen zu Gunsten der Firmengruppe der Gebrüder Wetzel begangen haben sollen.

Das Landgericht Stuttgart - 6. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer - hatte mit Beschluss vom 23. Februar 2006 die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Die dagegen von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingelegte Beschwerde hatte Erfolg.

Das Kreditengagement der Volksbank Hohenlohe e. G. in Höhe von knapp 19 Mill. DM, von dem fast die Hälfte ungesichert war, wurde in den Jahren 1994 bis zum August 1997 elf Mal um Beträge zwischen 218.000.- DM bis zu 4,5 Mill. DM ständig erhöht. Ab September 1998 gingen die Unternehmen der Wetzel Firmengruppe in Konkurs bzw. Liquidation. Die Gesamtforderungen der Volksbank Hohenlohe e. G. gegen die Wetzel Firmengruppe mussten für das Geschäftsjahr 1998 mit über 11,8 Mill. DM und für das Geschäftsjahr 1999 mit weiteren über 8,2 Mill. DM als wertlos abgeschrieben werden. Diese Abschreibungen wirkten sich zwar negativ auf das Betriebsergebnis der Bank aus. Trotzdem blieb die Volksbank Hohenlohe e. G. mit einem Bilanzvolumen von ca. 1,8 Milliarden DM in ihrer Substanz ungefährdet, wies für 1998 sogar einen Bilanzgewinn von über 2,5 Mill. DM aus. Allerdings musste sie Vorsorgereserven in Höhe von über 18,3 Mill. DM auflösen, was ihre Vermögenslage verschlechterte.

Diese Vorgänge und ein dazu eingeholter Prüfbericht des Genossenschaftsverbandes hatten in der Öffentlichkeit vor allem in der ersten Jahreshälfte 1999 und vor allem im Hohenlohekreis große Beachtung gefunden. In den Medien wurde über „Fehler von Vorstandsmitgliedern bei Kreditvergaben“ berichtet.

Die Angeklagten wurden zwischen 31. Dezember 1998 und 30. September 2000 von ihren Vorstandsposten bei der Volksbank Hohenlohe e. G. abgelöst.

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