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Beschuldigter wieder in Untersuchungshaft

Datum: 15.03.2006

Kurzbeschreibung: 

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart (1 Ws 56/06) hat auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Stuttgart entschieden, dass ein 50-jähriger Beschuldigter wieder in Untersuchungshaft zu nehmen ist. Gegen den Beschuldigten hatte das Amtsgericht Stuttgart am 24.11.2005 einen Haftbefehl erlassen. Gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600.000 € wurde der Haftbefehl am 23.02.2006 von einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart außer Vollzug gesetzt. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts befindet sich der Beschuldigte nun wieder in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte war in den letzten Jahren bei verschiedenen Unternehmen der Technologiebranche und des so genannten „Neuen Markts“ als Vorstandsmitglied tätig.

Ihm wird vorgeworfen, als Vorstandsmitglied im Jahr 2000 Schmiergelder in Höhe von 11,4 Mill. DM, die als Provisionen getarnt waren, im Zusammenhang mit dem Ankauf einer Firma erhalten zu haben. Der Beschuldigte gründete eine so genannte offshore (Schein-) Firma mit Sitz auf den British Virgin Islands und eröffnete Nummernkonten in der Schweiz und auf der britischen Kanalinsel Jersey und überwies auf diese Konten, über die nur er verfügen konnte, 5,8 Mill. €. Einen Teil des Geldes verwendete er zum Kauf eines Oldtimerfahrzeugs, zur Charter einer Yacht auf Mallorca und zum Leasing eines Porsche - PKWs.

Der Senat hat das Vorliegen des dringenden Tatverdachts bejaht. Als Haftgrund bestehe bei dem international versierten und gut englisch sprechenden Kaufmann Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 Strafprozessordnung).

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