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Hinweise für Referendare

Sie können beim Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht eine Ausbildungsstation gemäß § 42 JAPro durchlaufen.

Nähere Auskünfte über die Bewerbung, die Gestaltung der Ausbildung sowie über die Zuweisung erhalten Sie bei dem für Ihre Referendarausbildung zuständigen Oberlandesgericht Stuttgart oder Karlsruhe.