Hinweise für Referendare
Sie können beim Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht eine Ausbildungsstation gemäß § 42 JAPro durchlaufen.
Nähere Auskünfte über die Bewerbung, die Gestaltung der Ausbildung sowie über die Zuweisung erhalten Sie bei dem für Ihre Referendarausbildung zuständigen Oberlandesgericht Stuttgart oder Karlsruhe.
