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Nachlassgericht

Das Notariat am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist das für das Nachlassverfahren zuständige Nachlassgericht.

Das Nachlassgericht ist in Baden-Württemberg insbesondere zuständig für die Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen, die Ermittlung der Erben, die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Erteilung eines Erbscheines sowie die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen.