Nachlassgericht
Das Notariat am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist das für das Nachlassverfahren zuständige Nachlassgericht.
Das Nachlassgericht ist in Baden-Württemberg insbesondere zuständig für die Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen, die Ermittlung der Erben, die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Erteilung eines Erbscheines sowie die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen.

