Pressestelle
Die Informationspflichten und -rechte nach § 4 des Landespressegesetzes werden grundsätzlich nur vom Pressereferenten oder dessen Vertreter wahrgenommen.
Jour Fixe - Extra Service für die Presse
Das Oberlandesgericht Stuttgart lädt regelmäßig Pressevertreter zu einem Presse Jour fixe ein. Dabei werden Themen aus dem Bereich des Zivil-, Familien- und Strafrechts behandelt.
Anregungen und Vorschläge für zukünftige Themen beim Presse Jour fixe sind willkommen.
Teilen Sie diese doch bitte unter pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de unserer Pressestelle mit.
