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Mündliche Verhandlung im Rechtsstreit Daimler gegen SWR
Datum: 03.06.2015
Kurzbeschreibung:
Der unter anderem für Pressesachen zuständige 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt am
Mittwoch, den 17. Juni 2015 um 14.00 Uhr
(Saal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart)
unter dem Vorsitz von Matthias Haag die Unterlassungsklage der Daimler AG gegen den SWR wegen der Reportage „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden".
Der beklagte SWR hatte am 13. Mai 2013 unter anderem Videoaufnahmen aus einer Be-triebshalle der klagenden Daimler AG ausgestrahlt, die von einem seiner Reporter im Rahmen einer verdeckten Recherche mit versteckten Kameras aufgezeichnet wurden. Die Parteien streiten darüber, ob die heimlich angefertigten Aufnahmen die Rechte der Daim-ler AG verletzt haben und wenn ja, ob der SWR sie dennoch wegen überwiegender öffent-licher Informationsinteressen ausstrahlen durfte, weil damit der angebliche Missstand ei-ner unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und/oder unterschiedlicher Bezahlung für glei-che Arbeit berichtet wurde.
Aktenzeichen und relevante Entscheidungen:
AZ.: 4 U 182/14 (LG Stuttgart 11 O
15/14)
Pressemitteilung des LG
Stuttgart: