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Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C

Datum: 14.09.2023

Kurzbeschreibung: 

Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C 

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

                                   Dienstag, den 19. September 2023 um 9.15 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim, Saal 2,
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart


unter dem Vorsitz von Dr. Claus Belling ein Staatsschutzverfahren gegen einen 44-jährigen türkischen Staatsangehörigen, dem zur Last gelegt wird, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C („Devrimci Halk Kurtulus Partisi – Cephesi“ = „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“) beteiligt zu haben.

Dem Angeklagten wird in der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, sich seit Januar 2014 bis zu seiner Festnahme am 9. Februar 2023 insbesondere im Raum Mannheim, aber auch darüber hinaus im Inland und europäischen Ausland als Führungsfunktionär der DHKP-C betätigt zu haben. So sei er an mindestens 148 Propagandaveranstaltungen als Anmelder, Veranstalter, Redner oder Teilnehmer beteiligt gewesen. Zudem sei er jedenfalls ab Herbst 2019 faktischer Vorsitzender der „Mannheim Halk Cephesi“ („Volksfront Mannheim“) und später Leiter des „El Ele Halk Kültür Evi“ („Hand-in Hand-Volkskulturhaus“) gewesen. Mit anderen teils hochrangigen DHKP-C-Funktionären habe er sich über Belange der Vereinigung ausgetauscht und diese zum Teil auch finanziell unterstützt. Er habe dazuhin Finanzdienstleistungen für die DHKP-C abgewickelt, sich in Camps als Führungskader schulen lassen und im Rahmen eines sogenannten Familien- und Jugendcamps selbst Schulungen durchgeführt. Auch darüber hinaus habe er sich an der Nachwuchsrekrutierung für die DHKP-C beteiligt. In die Verteilung von Zeitschriften der Vereinigung sei der Angeklagte ebenso eingebunden gewesen.

Mit Beschluss vom 31. Juli 2023 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage vom 13. Juni 2023 zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein. Es wurde Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

 

Donnerstag, 21. September 2023,

Dienstag, 26. September 2023,

Donnerstag, 28. September 2023,

Donnerstag, 5. Oktober 2023,

Dienstag, 10. Oktober 2023,

Donnerstag, 12. Oktober 2023,

Dienstag, 17. Oktober 2023,

Donnerstag, 19. Oktober 2023,

Dienstag, 24. Oktober 2023,

Donnerstag, 26. Oktober 2023,

Dienstag, 31. Oktober 2023,

Donnerstag, 2. November 2023,

Dienstag, 7. November 2023,

Donnerstag, 9. November 2023,

Dienstag, 14. November 2023,

Donnerstag, 16. November 2023,

Dienstag, 21. November 2023,

Donnerstag, 23. November 2023,

Dienstag, 28. November 2023,

Donnerstag, 30. November 2023,

Dienstag, 5. Dezember 2023,

Donnerstag, 7. Dezember 2023,

Dienstag, 12. Dezember 2023,

Donnerstag, 14. Dezember 2023,

Dienstag, 19. Dezember 2023,

Donnerstag, 21. Dezember 2023,

Dienstag, 9. Januar 2024,

Donnerstag, 11. Januar 2024,

Dienstag, 16. Januar 2024,

Donnerstag, 18. Januar 2024,

Dienstag, 23. Januar 2024,

Donnerstag, 25. Januar 2024,

Dienstag, 30. Januar 2024

 

sowie bis auf Weiteres jeden Donnerstag und Dienstag,

 

jeweils um 9.15 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim, Asperger Straße 47, Saal 2.

Mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 12. September 2023 wurden für die Sitzungstage jeweils ein Akkreditierungsverfahren und eine Poollösung für Film-, Foto- und Tonaufnahmen angeordnet.

 

Die Akkreditierungsfrist für den ersten Sitzungstag endet am Montag, 18. September 2023 um 15.00 Uhr.

 

Für sämtliche weitere Sitzungstage endet die Akkreditierungsfrist jeweils am zweiten Werktag um 15.00 Uhr vor dem jeweiligen Sitzungstag.

 

Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen können sich schriftlich oder per Mail und unter namentlicher Benennung des Ansprechpartners (Vor- und Zuname) sowie unter Angabe der Zugehörigkeit zu einem Medienorgan (Sender, Sendeanstalt, Agentur, freier Fotograf usw.) ab sofort akkreditieren. Anfragen können gerne an das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts

 

pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de

 

gerichtet werden.

 

Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

 

Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu übermitteln.

 

Für Film-, Foto- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden für jeden Sitzungstag Medienpools gebildet. Zugelassen werden jeweils zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen) sowie fünf Fotografen (drei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen). Für Tonaufnahmen werden drei Aufnahmeteams, die jeweils aus höchstens zwei Personen bestehen dürfen, zugelassen.

 

Gehen mehr Akkreditierungsgesuche ein als zugelassen werden, entscheidet bei der Vergabe der Poolplätze die Reihenfolge des Eingangs.

 

Ein Akkreditierungsverfahren für schreibende Journalisten ist nicht angeordnet. Bis zehn Minuten vor Beginn des jeweiligen Sitzungstages sind 5 Sitzplätze für Pressevertreter reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

 

Aktenzeichen

 

6 St – 33 OJs 15/22 Oberlandesgericht Stuttgart

 


Sitzungspolizeiliche Verfügung vom 12.09.2023

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