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OLG Stuttgart verhandelt über Schadensersatzklage von Hedge-Fonds gegen Porsche-Holding-SE

Datum: 18.02.2015

Kurzbeschreibung: 

Der zweite Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt am

Donnerstag, den 26. Februar 2015 um 10 Uhr

im Saal 2.10 des Oberlandesgerichts (Eingang Archivstraße 10A/B)

unter dem Vorsitz von Gerhard Ruf über eine Schadensersatzklage wegen der gescheiterten Übernahme der Volkswagen AG durch die Porsche-Holding-SE.

Die klagenden Fondsgesellschaften machen geltend, der Plan zur Übernahme sei spätestens seit Februar/März 2008 gefasst und aktiv verfolgt worden. Dennoch habe die Beklagte in Presseinformationen, veröffentlichten Interviews ihres Führungspersonals und telefonischen Äußerungen gegenüber Vertretern der Klägerinnen eine zielgerichtete Desinformation betrieben. Dies stelle eine zum Schadensersatz verpflichtende unzulässige Marktmanipulation nach § 20a WpHG sowie eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB dar. Nach Abweisung der Klage durch das Landgericht Stuttgart  machen im Berufungsverfahren nun noch 19 Fondsgesellschaften insgesamt 1.177.866.853,31 € Schadensersatz aus Leerverkäufen von VW-Stamm­aktien geltend.

 

Aktenzeichen und relevante Entscheidungen:

2 U 102/14   Oberlandesgericht Stuttgart

28 O 183/13 Landgericht Stuttgart



 

Ergänzende Hinweise:

Zur Pressemitteilung des Landgerichts Stuttgart:

http://www.landgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/PRESSE+und+VERAN­STALTUNGEN/­Klage+der+Hedge_Fonds+gegen+Porsche_Holding_SE+abgewiesen/?LISTPAGE=1195716

 

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