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Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt am 22. April 2015 über Breuninger-Anteile

Datum: 30.03.2015

Kurzbeschreibung: 

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart wird am

Mittwoch, den 22. April 2015 um 9:00 Uhr

im Saal 2.10. des Oberlandesgerichts Stuttgart (Eingang Archivstraße 15A/B) unter dem Vorsitz der Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Agnes Aderhold den Rechtsstreit über die Beteiligung eines früheren Stiftungsvorstandes der Heinz Breuninger Stiftung gegen zwei seiner Mitvorstände  wegen der Beteiligung an einer Holdinggesellschaft der Breuninger-Gruppe verhandeln.

Der Kläger macht geltend, dass im Rahmen der Auflösung der Heinz Breuninger Stiftung verabredet worden sei, sämtliche früheren Stiftungsvorstände an der Holdinggesellschaft zu beteiligen. Der Senat wird in dem Termin mit den Parteien u.a. darüber verhandeln, ob eine Beweisaufnahme vor dem Senat stattzufinden hat und die in erster Instanz vor dem Landgericht vernommenen Zeugen erneut zu hören sind.  Weitere Verhandlungstermine werden voraussichtlich am 12. und 17. Juni 2015 stattfinden.

 

Aktenzeichen und relevante Entscheidungen:

14 U 4/14 (OLG Stuttgart); 22 O 582/11 (Landgericht Stuttgart)

Pressemitteilung des Landgerichts Stuttgart vom 22. Januar 2014:

http://www.landgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/PRESSE+und+VERANSTALTUNGEN/­Klaeger+gewinnt+im+Breuninger+Beteiligungsprozess/?LISTPAGE=1195716

 

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