Navigation überspringen

OLG Stuttgart verneint Vorliegen eines aktuellen Dieselurteils gegen die Daimler AG

Datum: 22.07.2019

Kurzbeschreibung: 

OLG Stuttgart verneint Vorliegen eines aktuellen Dieselurteils gegen die Daimler AG

Aus gegebenem Anlass stellt der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart klar, dass entgegen anderslautender Berichte in einzelnen Medien eine Entscheidung in einem Verfahren eines Dieselfahrzeugkäufers gegen die Firma Daimler AG noch nicht ergangen ist.

Vielmehr hat der Senat im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 08.05.2019 in einem entsprechenden Verfahren eine vorläufige Rechtsauffassung geäußert und dazu Hinweise erteilt. Die Hinweise des Berufungsgerichts beziehen sich auf den konkreten Sach- und Streitstand und dienen in erster Linie der Förderung des konkreten Verfahrens durch Fragen und Hinweise auf notwendigen Vortrag. Soweit dabei rechtliche Überlegungen zugrunde liegen, sind die im Verhandlungsprotokoll des Verfahrens enthaltenen Darlegungen nach Auffassung des zuständigen Senates nicht geeignet, Anhaltspunkte für Entscheidungen in anderen gleichgelagerten Rechtssachen zu geben

Wie in Zivilprozessen üblich erhielten die Parteien dazu Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme binnen einer bis Ende August verlängerten Frist. Eine Entscheidung ist daher frühestens im Oktober 2019 zu erwarten.

Aktenzeichen:
OLG Stuttgart 3 U 101/18

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.